GIS (Gläubigerinformationssystem)

Für den Zugang zum geschützten Bereich des GIS benötigen Sie eine PIN, die Sie als Gläubiger in den meisten aktuelleren Verfahren bereits mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten haben. Soweit Sie Gläubiger in einem Verfahren ohne PIN-Vergabe sind, besteht die Möglichkeit, eine PIN nachträglich anzufordern.

 

 

Folgende Informationen sind abrufbar:

 

Wenn Sie Gläubiger eines Insolvenzverfahrens sind

und von uns eine PIN für das konkrete Insolvenzverfahren erhalten haben:

Verfahrensspezifische Informationen (z.B. nicht öffentliche Protokolle der Gläubigerversammlungen, Verwalter-berichte etc.) zum konkreten Verfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Berichten erwähnten Anlagen nicht abrufbar sind. Diese können beim zuständigen Insolvenzgericht eingesehen werden.

 

Wenn Sie Gläubiger/Beteiligter in einem Verfahren sind, bei dem keine PIN-Vergabe erfolgt ist:

Über das GIS sind allgemeine (öffentliche) Informationen erhältlich (z. B. Eröffnungszeitpunkt, Aktenzeichen,

zuständiges Gericht etc.).

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